Ärger mit DHL

Am 18. Juni 2017 bekomme ich eine Fishgimmicks-Bestellung aus Deutschland für einen Acrylic Kreisel Tank und ein paar Zubehörteile. Ich bin in der Folgewoche abwesend und schaffe es darum erst am folgenden Samstag das Paket aufzugeben. Damit meine Kundin ihren Kreisel schnellstmöglich bekommt, gebe ich das Paket in Konstanz auf, sodass sie es normalerweise zwei Tage später in den Händen halten kann.

Dem war leider nicht so, die Zustellung verzögerte sich und meine Kundin erkundigt sich telefonisch bei DHL über den Verbleib des Pakets. Sie wird dahingehend informiert, dass auf der Adressetikette eine falsche Strasse angegeben sei, das Paket somit nicht zugestellt werden könne und bereits unwiderruflich unterwegs zurück zum Absender sei. Ich ärgere mich über meine Nachlässigkeit mit der Adresse und informiere meine Kundin, dass ich ihr unverzüglich ein Ersatzpaket schicke, damit sie nicht länger warten müsse. Also fahre ich erneut nach Konstanz, verzolle das Paket und schicke auch dieses auf die Reise - diesmal mit der korrekten Adresse. Natürlich ist es ärgerlich und DHL hat offenbar wenig Anstrengungen unternommen um die Adressatin ausfindig zu machen. Der Name und der Ort in Google eingegeben, hätte die Adressatin nämlich eindeutig identfifizert. Einige Wochen später bekomme ich dann einen Avis der Schweizer Post, dass ein internationales Paket auf mich warte und die Zustellgebühr 20 CHF betrage. Am nächsten Tag hole ich das Paket ab und bin nun einigermassen überrascht: Die Adresse ist vollständig, korrekt und leserlich auf dem Adresskleber: wtf, können die denn nicht lesen?

Viel Platz für zusätzliche Kleber ist nicht mehr frei


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Einigermassen erstaunt kontaktiere ich nun meine Kundin, welche übrigens mein 2. Paket problemlos erhalten hat und frage sie, ob sie sich erklären könne, warum das Paket, trotz korrekter Adresse, nicht habe zugestellt werden können. Sie ist ebenso erstaunt wie ich, sagt mir, dass ihre Klingel professionell vom Hausmeister beschriftet sei und sie in den letzten 7 Jahren, seit sie an dieser Adresse wohne, nie Probleme mit der Brief- oder Paketzustellung gehabt habe.
Da hat DHL offenbar ziemlichen Mist gebaut und somit ersuche ich DHL um eine Stellungnahme und möchte meine Kosten erstattet bekommen. Fehler können passieren und nur wenn sich Kunden beschweren, kann man diesen auf den Grund gehen. Also gehe ich auf die Website von DHL und fülle am 18. Juli 2017 ein Beschwerdeformular aus, dessen Inhalt ist:

E-Mail: info@andreas-horvath.ch
Rufnummer: +41 79 249 5712
Nachricht vom Kunden:
Guten Tag!
Ich habe obiges Paket verschickt und heute wurde es mir zurückgeschickt mit der Begründung "Der Empfänger war nicht zu ermitteln: Name nicht auf Klingel/Briefkasten".
Ich halte folgendes fest:
- die Adresse ist korrekt auf dem Paket angegeben
- die Adresse ist leserlich in Grossbuchstaben geschrieben
- eine Google-Suche mit Namen und Postleitzahl der Empfängerin führt zu 3 Treffern auf der ersten Seite
- die Klingel/der Briefkasten der Empfängerin ist professionell beschriftet und die Empfängerin wohnt seit 7 Jahren an dieser Adresse und hatte noch nie vorher Zustellprobleme mit Post oder Paketen
Mir sind folgende Zusatzkosten entstanden:
- 6.99 EUR Porto
- 20 CHF für die Entgegennahme des rückgesendeten Pakets.
Teilen Sie mir bitte mit, was hier schief gelaufen ist und wie sie gedenken mir meine Kosten zu vergüten.
Freundliche Grüsse
Andreas Horvath 


Nun passiert erst mal nichts, aber die wollen den Fall ja bestimmt minutiös untersuchen und nehmen den Zustellbeamten jetzt erst mal ins Kreuzverhör und lassen ihn über Wasser laufen: Kann er das, dann ist er ein Hexer und wird auf dem Scheiterhaufen verbrannt, geht er unter, war er wohl unschuldig und der Allmächtige möge ihn zu sich nehmen.

2 Tage später, am 20. Juli 2017, erhalte ich nun folgende eMail:

Guten Tag, Herr Horvath,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bitte entschuldigen Sie, dass ich mich erst jetzt bei Ihnen melde.
Es tut mir leid, dass Ihre Sendung ihr Ziel nicht erreicht hat und zurückgesandt wurde.
Zur Prüfung der Ursachen für die Rücksendung benötigen wir den Einlieferungsbeleg sowie einen Nachweis der Sendungsaufschrift, aus dem die Adressierung der betroffenen Sendung und der Rücksendevermerk des Zustellers ersichtlich sind. Sie haben hierzu die Möglichkeit, uns z.B. ein Foto der Sendung per E-Mail zukommen zu lassen.
Vielen Dank.
Beste Grüße
xxxx xxxxxxxxxx
Kundenservice
DHL Paket GmbH


Dieses Mail macht mich nun erneut stutzig: Will da DHL etwa auf Zeit spielen und den Beschwerdeführer weich kochen? Die haben doch die verf***** Sendungsnummer, wozu brauchen die den Einlierfungsbelegt und ein Foto vom Paket hätten die doch vor der Rücksendung auch selber machen können. Na gut, ich will der Nachforschung ja nicht im Wege stehen und den Einlieferungsbeleg habe ich sowieso in meiner Buchhaltung abgelegt und ein Foto vom mit Klebern vollgepappten Paket ist auch rasch gemacht. Also antworte ich gleichentags:

Frau xxxx

Anbei schicke ich Ihnen

- Foto des Einlieferungsbelegs
- Detailfoto der Adresse auf dem Beleg
- Uebersichtsbild des an mich zurückgesandten Pakets mit allen Klebern
- Foto der Klingel von Frau xxx der Adressatin

Freundliche Grüsse
A.Horvath

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Am 26. Juli 2017 erhalte ich dann erneut ein Mail vom DHL "Kunden"dienst, wobei ich mir jetzt erlaube den Begriff "Kunde" in "Kundendienst" in Gänsefüsschen zu setzen. Aber bildet euch selbst ein Urteil:

Guten Tag, Herr Horvath,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte entschuldigen Sie, dass ich mich erst jetzt bei Ihnen melde. Wie Sie uns mitteilen, wurde Ihre Sendung unberechtigt zurückgesendet. Hierfür bitte ich Sie um Entschuldigung. Natürlich habe ich mich sofort darum gekümmert und die Kollegen vor Ort informiert. Sie werden dafür sorgen, dass so etwas möglichst nicht mehr passiert. Wenn Sie hierzu Fragen haben, dann melden Sie sich einfach – meine Kollegen und ich sind gerne für Sie da. Damit wir Ihr Anliegen schneller bearbeiten können, nennen Sie uns bitte die Vorgangsnummer xxxxx.
 
Beste Grüße
xxxxx xxxxx
Kundenservice
DHL Paket GmbH


Das ist doch jetzt eine Standardantwort, die mit keinem Wort auf meine zwei Anliegen eingeht. Zur Erinnerung, in meiner Beschwerde hat "Kunde" doch geschrieben: "Teilen Sie mir bitte mit, was hier schief gelaufen ist und wie sie gedenken mir meine Kosten zu vergüten."

Jetzt komme ich langsam in Fahrt, und antworte gleichentags:

Frau xxxxx
Besten Dank für Ihr eMail. Mit Verlaub, Ihre Antwort befriedigt mich nicht.
In meiner Beschwerde habe ich klar zum Ausdruck gebracht, dass weder ich als Absender noch die Adressatin einen Fehler gemacht haben. Nebst den Umtrieben, die ich und die Adressatin hatten, sind mir zusätzliche Portokosten in Höhe von 26.99 EUR entstanden. In Ihrem Mail legen Sie nicht dar, wie es zum Fehler auf Seiten DHL gekommen ist und erwähnen nicht, wie Sie meine Zusatzkosten zu vergüten gedenken.
Gerne erwarte ich Ihre Antwort bis am Freitag 28.7.2017 und verbleibe in der Zwischenzeit freundlich.
Andreas Horvath

fishgimmicks
Andreas Horvath
Fischerlistrasse 8
CH 8552 Felben-Wellhausen
+41 79 249 57 12
info@andreas-horvath.ch
https://www.fishgimmicks.com

Am 3. August 2017 erhalte ich dann wiederum ein Mail von DHL. Diesmal ist dem Mail eine PDF angehängt mit einem ordentlichen Brief drin; offenbar habe ich jetzt bereits Support Stufe 2 erreicht mit meiner Hartnäckigkeit. Im Schreiben steht:

Vorgangsnr. xxxxx
-
bcbmcsc@deutschepost.de
03.08.2017
Ihre Beschwerde vom 25.07.2017 zu der Sendungsnummer xxxxx

Guten Tag, Herr Horvath,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie möchten für die Rücksendung Ihres Paketes die Kosten erstattet haben. Gerne haben wir für Sie recherchiert und festgestellt: Ihre Sendung konnte nicht an den Empfänger in Deutschland zugestellt werden und wurde deshalb an Sie in die Schweiz zurückgesendet. Nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen PAKET/EXPRESS (NATIONAL) ist bei einer vereinbarten inländischen Beförderung eine Absenderangabe in Deutschland erforderlich. Dies war in Ihrem Fall nicht gegeben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die angefallenen Kosten deshalb nicht erstatten können.
Wenn Sie hierzu noch Fragen haben, dann melden Sie sich einfach - wir sind gerne für Sie da. Damit wir Ihr Anliegen schneller bearbeiten können, nennen Sie uns bitte die Vorgangsnummer 1-2720366161.
Beste Grüsse
i. A.
xxxxx

Okay, da haben Sie natürlich einen Punkt. Ich habe nationales Porto bezahlt, also erfolgt die Rücksendung an die Absenderadresse in der Schweiz zu meinen eigenen Kosten, das kann ich akzeptieren. Aber ist euch etwas aufgefallen? Ich möchte nochmals meinen ursprüngliche Beschwerde zitieren, da steht nämlich: "
Mir sind folgende Zusatzkosten entstanden:
- 6.99 EUR Porto
- 20 CHF für die Entgegennahme des rückgesendeten Pakets."
Die 20 CHF Schadenersatz hat DHL ausgeräumt, aber geht mit keinem Wort auf die 6.99 EUR nationales Porto ein. So nicht, Freundchen, ich setze mich erneut an den PC und schreibe zurück. Allgemeine Geschäftsbedingungen zitieren kann ich nämlich auch:

Frau xxxx
In Punkt 4 "Leistungen der DHL“ Abschnitt 1 Ihrer Allgemeiner Geschäftsbedingungen steht: DHL befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger ab.
Da DHL das Paket aufgrund eigenen Verschuldens nicht beim Empfänger abgeliefert hat, hat sie die Leistung nicht erbracht und ist somit in Verzug. DHL schuldet mir somit das Entgelt für die Beförderung von 6.99 EUR.
Ich bitte Sie mir den Betrag auf mein Konto:
[meine Kontoinformationen|
zu überweisen. Ich erwarte den Zahlungseingang innert 10 Arbeitstagen bis spätestens 17. August 2017.
Mit freundlichen Grüssen
Andreas Horvath

fishgimmicks
Andreas Horvath
Fischerlistrasse 8
CH 8552 Felben-Wellhausen
+41 79 249 57 12
info@andreas-horvath.ch
https://www.fishgimmicks.com


Wenigstens muss ich diesmal nicht lange auf die Antwort warten, diese kommt nämlich schon am nächsten Tag:

bcbmcsc@deutschepost.de
04.08.2017
Ihre Beschwerde vom 25.07.2017 zu der Sendungsnummer 357410194060
Guten Tag, Herr Horvath,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns leid, dass Sie mit unserer Antwort nicht einverstanden sind. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihrem Anliegen sorgfältig nachgegangen sind und intensiv
recherchiert haben. Darüber hinausgehende Recherchen sind leider nicht möglich. Deshalb bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihnen auch heute kein anderes Ergebnis als in unserem Schreiben vom 03.08.2017 mitteilen können. Eine Haftung für den vorliegenden Fall schließen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Wenn Sie künftig wieder mit unserem Service zufrieden sind, freuen wir uns. Wenn Sie hierzu noch Fragen haben, dann melden Sie sich einfach - wir sind gerne für Sie da. Damit wir Ihr Anliegen schneller bearbeiten können, nennen Sie uns bitte die Vorgangsnummer xxxxx
Beste Grüsse
Ihr Kundenservice

Allgemeine Informationspflicht nach § 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Sollte eine Beilegung unserer Streitigkeit in o. a. Angelegenheit mit diesem Schreiben
nicht gelungen sein, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen: Schlichtungsstelle Post (Referat 318), Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, E-Mail-Adresse: schlichtungsstelle-post@bnetza.de, Website: http://www.bundesnetzagentur.de, Telefon: +49 228 14 2222 Wir nehmen jedoch nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor der oben genannten Verbraucherschlichtungsstelle teil.

DHL hat jetzt also auf stur geschaltet und verweist mich an die Schlichtungsstelle. Das ganze Theater jetzt noch da weiterzuziehen ist dann selbst mir zu blöde und so wechsle ich das Medium: Ich rufe auf die angegebene Nummer an und verlange mündliche Auskunft. Die Dame am Telefon liesst sich in meinen Fall ein und kann dann spontan meine Frage, warum mir denn das Porto von 6.99 EUR nicht vergütet wird, keine Antwort geben. Sie bittet mich zu warten, sie müsse das abklären. Nach einigen Minuten Wartezeit kommt die Dame zurück und bietet mir einen Coupon-Code an womit ich ein Nationales Paket aufgeben könne. Ich akzeptiere das Angebot und bedanke mich, bringe dann aber meinen Unmut, dass mir diese Lösung erst jetzt am Telefon und in keinem der Schreiben angeboten wurde, zum Ausdruck. Die Dame betont, dass mir dies aus Kulanzgründen gewährt werde und vermittelt mir damit den Eindruck, dass ich auf die Entschädigung eigentlich keinen Rechtsanspruch hätte. Dies schmälert zwar meine Genugtuung aber die Sache ist mir jetzt zu blöde geworden und somit nehme ich halt diesen Kulanzcoupon, wünsche ein schönes Wochenende und lege auf. Immerhin bleibt mir die Befriedigung, meinem Ärger mittels ausführlichem Blogeintrag Luft verschaffen zu können.