1. April 2013 Fischsteuer im Kanton Thurgau

Heute post ich folgenden Beitrag im riffaquaristik.ch Forum:

Sali Zämä

Auf dem letzten Drücker habe ich mich über das Osterwochenende an meine Steuererklärung gemacht. Beim Ausfüllen denke ich mich trifft der Schlag: Im Kanton Thurgau sind Meerwasserfische als Einkommen (analog Eigenmietwert) aufzuführen! Die haben ja wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank, sind wir denn jetzt in Zypern???

Auf dem Formular steht:

Führen Sie sämtliche exotischen Fische und Kleintiere auf, welche sich am Stichtag 31. Dezember 2012 lebend in Ihrem Besitz befunden haben. Namentlich sind aufzuführen mit geläufigen Handelsbezeichnungen und wissenschaftlicher Nomenklatur: Aquarienfische (Brackwasser und Seewasser, kein Süsswasser), Teichfische (Japanische Koi-Karpfen), exotische Reptilien (ausser heimischen Schlangen und Echsen), Kleinsäugetiere welche aus Ländern gemäss Liste (siehe Wegleitung) importiert wurden und nicht ausschliesslich der landwirtschaftlichen Nutzung dienen (z.B. Zwerglamas, Perlhühner).

Ist das ein Sonderzug des Kantons Thurgau oder habt ihr das auch in anderen Kantonen? Eile ist geboten, denn gestern war ja der 31. März und somit ist am Dienstag 2. April 2013 letzter Abgabetermin der Steuererklärung.

Bin um eine kurze Antwort hier dankbar mit Angabe des Kantons und ob ihr diese Steuer auch habt.

Gruss
Andreas

fischsteuer

Nachtrag spät am Abend:

Ich kann ja nicht den ganzen Tag Leute in den April schicken, es muss auch kulturelle Bildung betrieben werden, und so suche ich mit Anita ein Kino auf (das einzige Kino weit und breit, welches den Film noch zeigt, befindet sich in Singen):

Auch in 3D ein Muss für jeden Meerwasseraquarianer


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